Direktversicherung gemäß § 3 Nr. 63 EStG (nachgelagerte Besteuerung)
Die Direktversicherung ist eine spezielle, steuerbegünstigte Form einer Lebensversicherung: Sie wandeln dazu einen Teil Ihrer Gehaltsbezüge um.
Diese werden von Ihrem Arbeitgeber in eine Direktversicherung bei der bbp zu Ihren Gunsten eingezahlt und damit in einen Anspruch auf Versicherungsschutz umgewandelt. Sie sind aus dieser Versicherung für den Todes- als auch den Erlebensfall unwiderruflich bezugsberechtigt.

- Welche Vorteile habe ich?
- Seit 2005 ist die Möglichkeit zur Pauschalierung der Lohnsteuer auf Direktversicherungs-Beiträge entfallen. Nunmehr können jährlich bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/) steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung auf Rentenbasis eingezahlt werden. Darüber hinaus können jährlich weitere 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer-, nicht jedoch sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Die Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung bleibt auch über das Jahr 2008 hinaus bestehen, wobei es unerheblich ist, ob die Umwandlung aus laufendem Gehalt oder aus Sonderzahlungen erfolgt.
Bei Ablauf sind die Leistungen, die auf steuerfreien Beträgen beruhen, mit dem dann maßgeblichen individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist in der Regel im Alter geringer als während der aktiven Arbeitsphase.
Entscheiden Sie sich zugunsten einer Einmalkapitalzahlung, so sind von diesem Zeitpunkt die Beitragsleistungen zu versteuern. Leistungen, die auf individuell versteuerten Beiträgen beruhen, sind mit dem hälftigen steuerpflichtigen Ertrag zu besteuern (mindestens 12-jährige Laufzeit/frühester Ablauf mit dem Endalter 62).
Die Renten werden ab dem Monat nach Eintritt des Leistungsfalles gezahlt. Die Versicherung kann auf ein beliebiges Endalter zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr abgeschlossen werden, jedoch in jedem Fall auch ein späterer Rentenbeginn bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres möglich. Hierdurch können Sie flexibel Ihren Rentenbeginn wählen.
- Seit 2005 ist die Möglichkeit zur Pauschalierung der Lohnsteuer auf Direktversicherungs-Beiträge entfallen. Nunmehr können jährlich bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/) steuer- und sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung auf Rentenbasis eingezahlt werden. Darüber hinaus können jährlich weitere 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer-, nicht jedoch sozialversicherungsfrei eingezahlt werden. Die Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung bleibt auch über das Jahr 2008 hinaus bestehen, wobei es unerheblich ist, ob die Umwandlung aus laufendem Gehalt oder aus Sonderzahlungen erfolgt.
- Welche Leistungen erhalte ich?
- Die Menschen haben unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse. Die individuelle Lebenssituation verlangt einen individuellen Schutz. Wir bieten deshalb einen Tarif mit unterschiedlichen Bausteinen an. Dies ermöglicht Ihnen eine maßgeschneiderte Versicherung nach Ihren Wünschen.
Detailinformation über die Tarife
- Die Menschen haben unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse. Die individuelle Lebenssituation verlangt einen individuellen Schutz. Wir bieten deshalb einen Tarif mit unterschiedlichen Bausteinen an. Dies ermöglicht Ihnen eine maßgeschneiderte Versicherung nach Ihren Wünschen.
- Wann erhalte ich die Leistungen?
- Die Renten werden ab dem Monat nach Eintritt des Leistungsfalles gezahlt. Die Versicherung kann auf ein beliebiges Endalter zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr abgeschlossen werden, jedoch in jedem Fall auch ein späterer Rentenbeginn bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres möglich.
- Wie hoch sind die Beiträge?
- Die Höhe der steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträge ist auf jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/) begrenzt. Der Mindestbeitrag beträgt 600 Euro/Jahr.
- Wie schließe ich eine Direktversicherung ab?
- Da wir keinen Außendienst haben, gibt es auch nicht den üblichen Vertreterbesuch. Sie informieren sich über unsere Seiten im Internet und wenden sich bei doch noch auftretenden Fragen an unsere Hotline. Alle notwendigen Vertragsunterlagen können Sie sich ausdrucken. Nach Ausfüllen und Unterschreiben erhält der fachlich zuständige Mitarbeiter Ihrer Personalverwaltung diese Unterlagen. Dieser veranlasst alles Notwendige und informiert uns entsprechend. Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie Ihre persönliche Versicherungsbescheinigung, aus der die versicherten Werte und die maßgebenden Versicherungsbedingungen hervorgehen. Außerdem wird die Barlohnumwandlung im vereinbarten Umfang automatisch durchgeführt. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Im Rahmen der Antragstellung geben Sie eine vereinfachte Gesundheitserklärung ab; ggf. ist ein spezieller Gesundheitsfragebogen zu beantworten.
Nach Prüfung und Annahme des Antrags durch die bbp beginnt der Versicherungsschutz, sobald der erste Beitrag gezahlt wurde, jedoch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn.
- Welche Bindungen gehe ich ein?
- Der Gesetzgeber stellt Bedingungen, die den Arbeitnehmer längerfristig binden, die aber eingehalten werden müssen, wenn man die Vorteile einer steuerfreien Beitragszahlung in Anspruch nehmen möchte. Die Auszahlung muss in Form einer lebenslangen Rente erfolgen, die Erlebensfallleistung darf frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres fällig werden. Eine Abtretung oder Beleihung von Rechten aus diesem Vertrag ist während der Dauer Ihres Dienstverhältnisses nicht zulässig. Auch muss die vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages vor dem 62. Lebensjahr durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen sein.
- Was geschieht bei einem Arbeitgeberwechsel?
- Wenn Sie vorzeitig aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden, wird die Versicherung auf Sie übertragen, d.h. Sie erhalten die Versicherungsnehmereigenschaft. Sie können die Versicherung dann beitragsfrei stellen lassen oder den Vertrag mit eigenen Beiträgen fortsetzen.
- Wer hilft mir jetzt weiter?
- Wie Sie mit uns in Verbindung treten können, erfahren Sie auf der linken Seite unter der Rubrik Kontakt.
- Versicherungs- und Steuerrecht
- Welche Leistungen kann ich aus einer Direktversicherung erwarten, welche Veränderungen ergeben sich bei einem Abschluss bei meinen Steuern und Abgaben?
- Welche Leistungen kann ich aus einer Direktversicherung erwarten, welche Veränderungen ergeben sich bei einem Abschluss bei meinen Steuern und Abgaben?
- Ich will jetzt einen Vertrag abschließen
- Die Direktversicherung ist – auch wenn diese finanziert wird durch Ihren Gehaltsverzicht – der betrieblichen Alterversorgung zuzuordnen. Deshalb müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Umwandlung von Barlohn in Versicherungsschutz beantragen und einen Antrag auf Abschluss einer Direktversicherung stellen, die Ihr Arbeitgeber bei uns abschließt. Er ist der »Versicherungsnehmer«. Sie sind die versicherte Person.
Im Folgenden finden Sie die notwendigen Formulare. Sie können diese sofort ausdrucken und ausfüllen. Um die Formulare zu speichern, verwenden Sie bitte die rechte Maustaste.
Antrag zum Abschluss einer Direktversicherung gemäß § 3 Nr. 63 EStG
- Die Direktversicherung ist – auch wenn diese finanziert wird durch Ihren Gehaltsverzicht – der betrieblichen Alterversorgung zuzuordnen. Deshalb müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Umwandlung von Barlohn in Versicherungsschutz beantragen und einen Antrag auf Abschluss einer Direktversicherung stellen, die Ihr Arbeitgeber bei uns abschließt. Er ist der »Versicherungsnehmer«. Sie sind die versicherte Person.
- Informationspflichten nach der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088:
- Die bbp verweist auf ihre Einschätzung zur fehlenden Anwendbarkeit der Verpflichtungen aus der Offenlegungsverordnung. Die Begründung kann auf der Website der bbp eingesehen werden. Die folgenden Informationen stehen daher unter dem Vorbehalt der Anwendbarkeit der Offenlegungsverordnung.
Auf europäischer Ebene wurden mit Inkrafttreten der Taxonomie- und Offenlegungsverordnung konkrete Rahmenbedingungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Anlagepolitik und der Berichterstattung hierüber geschaffen. Im Zuge der Umsetzung der Offenlegungsverordnung (siehe „Service Center“) kommt die Baden-Badener Pensionskasse VVaG hiermit ihren Informationspflichten gemäß Art. 7 Abs. 2 Offenlegungsverordnung und Art. 7 der Taxonomieverordnung nach.
Die durch die Baden-Badener Pensionskasse VVaG veröffentlichten Informationen dienen der Erfüllung der Informations- und Offenlegungspflichten und stellen demnach kein „aktives Bewerben“ im Sinne von Art. 8 Offenlegungsverordnung dar.
Die Baden-Badener Pensionskasse VVaG als Sozialzweckeinrichtung für die Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat zum Ziel, die Organisation und Durchführung eines Systems der betrieblichen Altersversorgung zu gewährleisten. Im Rahmen unseres Vereinszwecks und der Größe der Kasse (Mitarbeiteranzahl < 500) werden die Anforderungen aus der Verordnung (EU) VO 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, wie z.B. die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht vollumfänglich berücksichtigt, da wir nicht hierzu verpflichtet sind. Hierzu hat die bbp nach Art. 4 Abs. 1 lit. b der Offenlegungsverordnung eine Erklärung auf ihrer Webseite veröffentlicht. Diese kann eingesehen werden unter: https://bbp.ard.de/service-center/
Da mit der Direktversicherung gemäß der Offenlegungsverordnung weder ökologische, soziale oder eine Kombination beider Merkmale beworben noch nachhaltige Investitionen im Sinne dieser Verordnung besonders angestrebt werden, verpflichtet uns der Verordnungsgeber folgende Aussage zu treffen:
„Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegende Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten“.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter: https://bbp.ard.de/service-center/
Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in dem Investmentprozess einbezogen werden, können der Veröffentlichung „Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken“ auf unserer Webseite unter https://bbp.ard.de/service-center/ entnommen werden.
Weitere Informationen erhalten sie im Rahmen der schriftlichen vorvertraglichen Informationen.
- Die bbp verweist auf ihre Einschätzung zur fehlenden Anwendbarkeit der Verpflichtungen aus der Offenlegungsverordnung. Die Begründung kann auf der Website der bbp eingesehen werden. Die folgenden Informationen stehen daher unter dem Vorbehalt der Anwendbarkeit der Offenlegungsverordnung.