Für Anwärter

Für Anwärter

Durch Eigenvorsorge die Renten­lücke schliessen

Die steigende Zahl der Rentner und die gleichzeitige Verringerung der Beitragszahler zwingt die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Einschränkung ihrer Leistungen. Die Rentenlücke wächst, die staatliche Rente entwickelt sich in Richtung einer Grundversorgung zur Wahrung des Existenzminimums.

Rentnerin mit Vertrag

Erhalten sie ihren Lebens­standard im Alter

Ihr Arbeitgeber will Ihnen bei der notwendigen erhöhten Alters- und Risikovorsorge dadurch behilflich sein, dass er sich bereit erklärt hat, auf Ihren Wunsch eine Direktversicherung oder die Höherversorgung für Sie bei der Baden-Badener Pensionskasse VVaG (bbp) abzuschließen.

Der Abschluss einer Direktversicherung oder der Höherversorgung erhöht Ihre Sicherheit und schützt Sie und Ihre Familie in gewissem Umfang vor den Unsicherheiten unseres gesetzlichen Rentensystems.

Die Eigenvorsorge lohnt sich und begleitet Sie ein Leben lang: erst wenn Sie einzahlen, später wenn Sie Leistungen erhalten.

6 Schritte zur richtigen Eigenvorsorge

In Deutschland spricht man von den drei Säulen der Vorsorge:

  • Die gesetzliche Vorsorge
  • Die betriebliche Vorsorge
  • Die private Vorsorge (Eigenvorsorge)

Um Ihre Versorgungslücke festzustellen, müssen Sie die voraussichtlichen Leistungen ermitteln, die Sie bereits aus den drei Säulen erwarten können:

Ihre gesetzliche Vorsorge

Für Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen, Service-Zentren und Geschäftsstellen des Rentenversicherungsträgers zur Verfügung. Am einfachsten gehen Sie wie folgt vor:

Fordern Sie unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer eine aktuelle »Renteninformation« bei der Deutschen Rentenversicherung an. Sie können diese anfordern

telefonisch unter
0800 / 333 19 19

oder direkt über das Internet unter
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/

Die Renteninformation beinhaltet die Auskunft über Ihre bislang in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Rentenanwartschaften sowie eine Hochrechnung Ihrer künftig zu erwartenden Altersrente. Sie wird ab dem Jahr 2004 jährlich automatisch an alle über 27-jährigen Versicherten versendet. Derzeit erfolgt die Zusendung nur an bestimmte Jahrgänge bzw. auf Anforderung.

Ihre betriebliche Vorsorge

Klären Sie bei Ihrem Arbeitgeber, ob für Sie eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung besteht und fordern Sie ggf. eine Auskunft über die Höhe an, falls diese Ihnen nicht bereits vorliegt.

Ihre bereits abgeschlossene private Vorsorge

Wenn Sie bereits einen privaten Vorsorgevertrag abgeschlossen haben, dann fordern Sie von dem Institut, bei dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben, einen Beleg an, der Ihnen die Anwartschaft aus dieser Versorgung angibt. Berücksichtigen Sie hierbei alles, was Sie für Ihr Alter vorgesehen haben (Sparverträge, Versicherungen, Wertpapiere, Investmentfonds, Mieteinnahmen u.a.).

Bestimmen Sie nun die Gesamtleistung, die Sie aus den drei Säulen erwarten können. Um die Leistungen vergleichbar zu machen, empfehlen wir Ihnen, dabei Folgendes zu berücksichtigen:

  • Rechnen Sie stets in monatlichen Leistungen. Einmalige Kapitalauszahlungen sind in eine monatliche Rente umzurechnen.
  • Rechnen Sie in heutigen Werten. Manche Leistungen sind dynamisch (z.B. die gesetzliche Rente) und gleichen somit eine künftige Geldentwertung aus. Andere sind statisch – da diese durch die Inflation immer weniger wert werden, sind sie um die zukünftige Geldentwertung zu bereinigen.
  • Berücksichtigen Sie, wann die Leistungen fällig werden. Wird z.B. die gesetzliche Rente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen, werden Abschläge fällig.
  • Berücksichtigen Sie Steuern und Abgaben. Auch bei der Rente können Sie nicht brutto über die Versorgungsleistungen verfügen, sondern müssen noch etwaige Steuern und Abgaben (z.B. Krankenversicherung) abziehen. Hierzu können Sie sich z.B. von einem Steuerberater beraten lassen.

Als Ergebnis wissen Sie, was Sie nach heutigem Stand später einmal zur Verfügung haben werden.

Wer sinnvoll für sein Alter vorsorgen will, sollte möglichst genau seinen persönlichen Bedarf im Ruhestand abschätzen. Überlegen Sie dabei, wie Ihr Lebensstandard im Alter aussehen soll und welche monatlichen Ausgaben Sie dazu in etwa benötigen. Rechnen Sie dabei in heutigen Werten. Berücksichtigen Sie auch, dass Ihr Bedarf im Alter vielleicht niedriger ist, da das eigene Haus oder die eigene Wohnung abgezahlt ist oder die Kinder eine Ausbildung abgeschlossen haben.

Ihre noch zu schließende Versorgungslücke ist der Unterschied zwischen Ihrem Versorgungsziel und ihren bereits zu erwartenden Versorgungsleistungen.

Machen Sie dazu einen Kassensturz und beantworten Sie folgende Fragen:

  • Was habe ich monatlich zur Verfügung? Nehmen Sie dazu z.B. Ihre Verdienstbescheinigung und ggf. die Ihres Ehegatten zur Hand.
  • Wie hoch sind meine monatlichen Ausgaben? Dabei ist es ratsam, wenn Sie alle Ihre Ausgaben einmal zusammenschreiben. Dies sind z.B. Ausgaben für Miete und Nebenkosten, Haushaltskosten, Versicherungen, Auto, Fahrkarten, Kredite, Abonnements, Urlaub. Aber auch bereits abgeschlossene Verträge für zusätzliche Eigenvorsorge.
  • Wie viel bleibt, um eine weitere Vorsorge abzuschließen? Dies errechnet sich aus dem, was Ihnen zur Verfügung steht, abzüglich Ihrer Ausgaben.

Bedenken Sie bei dem Kassensturz auch mögliche Veränderungen Ihrer finanziellen Situation in der Zukunft (Familienbildung, Erwerbsaus-/-einstieg des Ehepartners, Auslaufen befristeter Arbeitsverträge etc.).

Private Vorsorge kann viele Gesichter haben. Vielleicht haben Sie schon festgestellt, dass Sie bereits ausreichend vorgesorgt haben. Wenn dies nicht der Fall ist, Sie also eine Versorgungslücke festgestellt haben und Sie nach dem Kassensturz Mittel für eine Eigenvorsorge zur Verfügung haben, gibt es grundsätzlich eine Vielzahl von Möglichkeiten für Sie. Um nur einige zu nennen: Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Investmentfonds, Immobilienfonds, Sparpläne, Spareinlagen, Bausparverträge, Wohneigentum, Lebensversicherungen. Die größten Anbieter sind meist Banken und Versicherungen. Die Anlageformen unterscheiden sich i.W. durch folgende Faktoren:

  • Bedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Welche Leistungen kann ich wie hoch absichern (Todesfall, Invalidität, Alter)?
    Wann und unter welchen Voraussetzungen wird die Leistung fällig?
    Wie wird die Leistung fällig (Kapitalzahlung, Rente)?
  • Sicherheit: Welche Leistung erhalte ich garantiert?
    Was passiert bei Insolvenz des Anbieters?
    Ist eine Entwertung durch Inflation zu befürchten?
  • Flexibilität: Welche Anpassungsmöglichkeiten habe ich bei Änderung meiner Lebensumstände?
    Wie sind die Bedingungen bei vorzeitiger Beendigung und Wechsel?
  • Steuerliche Aspekte: Welche steuerlichen Vergünstigungen kann ich erhalten?
  • Rendite: Wie hoch ist die effektive Rendite?
    Welche Leistung erhalte ich garantiert und welche ist unsicher, da z.B. von zukünftigen Überschüssen abhängig?
    Wie hoch sind die Verwaltungskosten und sonstigen Gebühren?

Welches für Sie die richtige Anlageform ist, müssen Sie entscheiden.

Nehmen Sie sich Zeit dafür! Bedenken Sie, dass es meist eine langfristige Entscheidung ist. Vielleicht ist auch eine Kombination aus verschiedenen Produkten für Sie das Beste.

Lassen Sie sich beraten! Z.B. bei den jeweiligen Anbietern, bei Steuer- und Vermögensberatern und bei Verbraucherverbänden. Viele Informationen und auch Adressen von Verbraucherverbänden finden Sie z.B. auch auf der unabhängigen Seite der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung: www.Ihre-Vorsorge.de.

Team Vertragsverwaltung

Wir beraten Sie gerne persönlich!