Freiwillige Höherversorgung
Freiwillige Höherversorgung
Freiwillige Höherversorgung durch Gehaltsverzicht
Die freiwillige Höherversorgung stellt eine interessante Ergänzung zu Ihrer Altersversorgung für Sie dar. Sie ist eine spezielle Form der betrieblichen Altersversorgung durch Gehaltsverzicht:
Sie verzichten auf einen Teil Ihres Gehalts. Ihr Arbeitgeber verwendet diese Bestandteile für eine Rentenversicherung bei der bbp und erteilt Ihnen eine wertgleiche Versorgungszusage.
Tarifübersicht
Höherversorgung (nachgelagerte Besteuerung) |
Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (nachgelagerte Besteuerung) |
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wesentliche Tarifmerkmale | Lebenslange Rentenzahlung, Rente bei Erwerbsminderung, Hinterbliebenenabsicherung möglich | Lebenslange Rentenzahlung, Hinterbliebenenabsicherung möglich – auch für Lebenspartner-, Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit möglich (Versorgungsleistung wird aufrechterhalten) |
Besteuerung / staatliche Förderung | ||
Anwartschaftsphase | steuerfreie Beiträge in unbegrenzter Höhe | steuerfreie Beiträge bis 8 % der BBG* |
Rentenphase | steuerpflichtig | steuerpflichtig |
Kapitalleistung | steuerpflichtig | steuerpflichtig |
Sozialversicherung | ||
Anwartschaftsphase | beitragsfrei bis zu 4 % der BBG* | beitragsfrei bis zu 4 % der BBG* |
Rentenphase | beitragspflichtig in der Krankenversicherung, auch bei Kapitalzahlung |
beitragspflichtig in der Krankenversicherung, auch bei Kapitalzahlung |
Kapitalwahlrecht | ja | ja (bei Ausübung keine steuerfreie Förderung der Beitragszahlung mehr möglich) |
So einfach geht’s!
Sie verzichten auf einen Teil Ihres Gehalts
Auf Dauer oder jeweils für ein Jahr, mindestens aber 120 Euro im Jahr und steuerfrei
Ihr Arbeitgeber legt das Geld für Sie an
In einer Rentenversicherung bei der bbp in einem von 4 Tarifen
Ihr „Kapital“ wächst Jahr um Jahr mit
Während der Laufzeit sind Sie dank Rentenversicherung am Überschuss der bbp beteiligt
Sie bekommen die errechnete Rente
Bei Eintritt, je gewähltem Tarif und je nach Versorgungsfall als Alters-, Hinterbliebenen oder Invalidenrente