Freiwillige Höherversorgung

Freiwillige Höherversor­gung

Freiwillige Höherver­sorgung durch Gehaltsverzicht

Die freiwillige Höherversorgung stellt eine interessante Ergänzung zu Ihrer Altersversorgung für Sie dar. Sie ist eine spezielle Form der betrieblichen Altersversorgung durch Gehaltsverzicht:

Sie verzichten auf einen Teil Ihres Gehalts. Ihr Arbeitgeber verwendet diese Bestandteile für eine Rentenversicherung bei der bbp und erteilt Ihnen eine wertgleiche Versorgungszusage.

Tarifübersicht

Höherversorgung
(nachgelagerte Besteuerung)
Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG
(nachgelagerte Besteuerung)
wesentliche Tarifmerkmale Lebenslange Rentenzahlung, Rente bei Erwerbsminderung, Hinterbliebenenabsicherung möglich Lebenslange Rentenzahlung, Hinterbliebenenabsicherung möglich – auch für Lebenspartner-, Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit möglich (Versorgungsleistung wird aufrechterhalten)
Besteuerung / staatliche Förderung
Anwartschaftsphase steuerfreie Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfreie Beiträge bis 8 % der BBG*
Rentenphase steuerpflichtig steuerpflichtig
Kapitalleistung steuerpflichtig steuerpflichtig
Sozialversicherung
Anwartschaftsphase beitragsfrei bis zu 4 % der BBG* beitragsfrei bis zu 4 % der BBG*
Rentenphase beitragspflichtig in der Krankenversicherung,
auch bei Kapitalzahlung
beitragspflichtig in der Krankenversicherung,
auch bei Kapitalzahlung
Kapitalwahlrecht ja ja (bei Ausübung keine steuerfreie Förderung der Beitragszahlung mehr möglich)

So einfach geht’s!

Sie verzichten auf einen Teil Ihres Gehalts

Auf Dauer oder jeweils für ein Jahr, mindestens aber 120 Euro im Jahr und steuerfrei

Ihr Arbeitgeber legt das Geld für Sie an

In einer Rentenversicherung bei der bbp in einem von 4 Tarifen

Ihr „Kapital“ wächst Jahr um Jahr mit

Während der Laufzeit sind Sie dank Rentenversicherung am Überschuss der bbp beteiligt

Sie bekommen die errechnete Rente

Bei Eintritt, je gewähltem Tarif und je nach Versorgungsfall als Alters-, Hinterbliebenen oder Invalidenrente

Häufig gestellte Fragen

Sie verzichten – auf Dauer oder jeweils für ein Jahr, aber aus steuerlichen Gründen immer ein Jahr im Voraus – auf einen bestimmten Teil Ihres Gehalts – mindestens 120 Euro im Jahr.

Für Gehalt, auf das Sie verzichtet haben, zahlen Sie – so ist die gegenwärtige Rechtslage – keine Steuern. Sozialabgabenfrei sind jedoch nur Entgeltbestandteile von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de). Verzichten Sie auf Entgeltbestandteile oberhalb der Bemessungsgrenze, so sind diese natürlich weiterhin unbeschränkt sozialabgabenfrei.

Ihr Arbeitgeber legt das Geld, auf das Sie verzichtet haben, in einer Rentenversicherung für Sie bei der Baden-Badener Pensionskasse VVaG, der gemeinsamen Versicherung der öffentlichen Rundfunkanstalten an. In welchem der vier unterschiedlichen Tarife vereinbaren Sie mit der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers.

Ist das Jahr, in dem Sie auf einen Teil Ihres Gehalts verzichtet haben, vorüber, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Versorgungszusage entsprechend des gewählten Tarifs.

Während der gesamten Laufzeit ist die abgeschlossene Rentenversicherung am Überschuss, den die bbp erwirtschaftet, beteiligt. Ihre Versorgungszusage wächst entsprechend mit.

Bei Eintritt des Versorgungsfalles bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber (und dieser von der bbp) die Rente, die sich nach dem Geschäftsplan der bbp aus dem angesammelten Kapital Ihrer freiwilligen Höherversorgung errechnet oder – wenn Sie sich drei Jahre vorher dafür entscheiden – ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnetes entsprechendes Kapital.

Der Gehaltsverzicht hat keine Auswirkungen auf andere Leistungen des Arbeitgebers, für die das Gehalt sogenannte »Bemessungsgrundlage« ist (z.B. Überstundenvergütung, Zeitzuschläge, Krankenbezüge, betriebliche Altersversorgung, Jubiläumsgeld etc.).

Falls Sie freiwillig oder privat krankenversichert sind, kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Sie durch den Gehaltsverzicht unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen. Dadurch könnten sich Änderungen in Ihrem Status bei der Krankenversicherung ergeben. In diesem Fall sollten Sie die Folgen vor einem Gehaltsverzicht mit Ihrer Krankenversicherung erörtern.

Die Renten werden ab dem Monat nach Eintritt des Leistungsfalles gezahlt. Die Versicherung wird auf das Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze abgeschlossen, jedoch ist auch ein früherer Rentenbeginn mit Abschlägen möglich, falls Sie eine vorgezogene Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Die Menschen haben unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse. Die individuelle Lebenssituation verlangt einen individuellen Schutz. Hierzu bieten wir mit den unterschiedlichen Schwerpunkten unserer Tarife ein flexibles Angebot.

Detailinformationen über die Tarife finden Sie hier.

Wenn Sie für Ihre private Altersvorsorge eine andere Form (außer der Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG) wählen, müssen Sie Ihre Aufwendungen dafür in aller Regel aus versteuerten Einkünften bestreiten.

Sie können also nur anlegen, was netto übrig bleibt. Bei der freiwilligen Höherversorgung durch Gehaltsverzicht wird aber innerhalb der erwähnten Grenzen das angelegt, worauf Sie brutto verzichten.

Im späteren Leistungsfall müssen Sie für Ihre gesamten Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung (Höher- und Grundversorgung) Steuern und Abgaben nach dem dann geltenden Recht zahlen. Dennoch kann sich eine Entscheidung für die freiwillige Höherversorgung rentieren.

Welche Leistungen kann ich aus einer freiwilligen Höherversorgung erwarten, welche Veränderungen ergeben sich bei einem Abschluss bei meinen Steuern und Abgaben?

Die Leistungszusage, die Sie für Ihren Gehaltsverzicht erhalten, ist umso höher, je jünger Sie sind. Ein 25-jähriger Arbeitnehmer erhält für denselben Gehaltsverzicht im Single-Tarif eine etwa doppelt so hohe Zusage wie ein 45-jähriger Arbeitnehmer.

Wenn Sie noch in diesem Jahr (für das nächste Jahr) verzichten, wird der entsprechende Betrag nächstes Jahr von Ihrem Gehalt abgezogen, und am Anfang des übernächsten Jahres erhalten Sie die entsprechende Versorgungszusage.

Ihre Ansprechpartner sind die fachzuständigen Mitarbeiter im Personalbereich Ihres Arbeitgebers. Sie halten einen Vordruck für eine Gehaltsverzichtsvereinbarung nach dem Tarifvertrag bereit und veranlassen alles Weitere.

Die fachlich zuständigen Mitarbeiter im Personalbereich Ihres Arbeitgebers verfügen über ein entsprechendes Berechnungsprogramm. Sie können Ihnen die Leistung errechnen, die sich für Sie bei einem bestimmten Gehaltsverzicht ergeben würde.

Sie können auch selbst mit unserem Online-Rechner die Leistungen und die steuerlichen Auswirkungen berechnen.

… ich nicht mehr länger auf Teile meines Gehalts verzichten will?
Sie können den Gehaltsverzicht mit einer Frist von drei Monaten widerrufen. Danach erhalten Sie wieder das ungekürzte Gehalt.

… ich Elternzeit nehme?
Ob und wie Sie Ihre Höherversorgung weiterführen können, besprechen Sie am besten mit den fachzuständigen Mitarbeitern im Personalbereich.

… ich den Arbeitgeber verlasse?
Ihre Versorgungsanwartschaft aus der freiwilligen Höherversorgung bleibt nach den gesetzlichen Gegebenheiten erhalten, oder kann bei noch niedriger Versicherungsleistung mit dem Rückkaufswert abgefunden werden. Sobald der Versorgungsfall eintritt, bekommen Sie vom Arbeitgeber Ihre Leistungen aus der Höherversorgung. Wenn Sie zu einer anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, einer Gemeinschaftseinrichtung oder zu einer Tochtergesellschaft wechseln, können Sie dort Ihre Höherversorgung fortführen. Ihr Rentenanspruch richtet sich dann aber in jedem Fall gegen die andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die Gemeinschaftseinrichtung oder die Tochtergesellschaft.

… im Falle der Erwerbsminderung / im Todesfall?
Neben einer etwaigen Rente wegen Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Sozialversicherung und der betrieblichen Versorgung nach dem Versorgungstarifvertrag erhalten Sie die Ihnen bis dahin schriftlich zugesagte Leistung aus der freiwilligen Höherversorgung. Der Gehaltsverzicht für das laufende Kalenderjahr kann nicht mehr berücksichtigt werden. Einbehaltenes Gehalt wird aber ausgezahlt. Die Wartezeit für die arbeitgeberfinanzierte Grundversorgung von 5 Jahren gilt für die Höherversorgung nicht.

Wenn es ganz schlimm kommt und Sie einen Tarif mit Hinterbliebenenrente gewählt haben, werden 60 % der Leistung, die Ihnen zugestanden hätte, als Witwer-/Witwenrente gezahlt und 20 % als Waisenrente. Höchstens jedoch die Leistung, die Sie selbst erhalten hätten.

Die Wahl der Tarife für eine hohe Absicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung kann davon abhängig gemacht werden, dass eine von der bbp verlangte Gesundheitsprüfung kein erhöhtes Risiko ergibt.

… mein Gehalt gepfändet wird?
Dann ist der Gehaltsverzicht insoweit unwirksam, als Gehaltsbestandteile für die vorrangige Pfändung verwendet werden müssen. Ist das verbleibende Gehalt hoch genug, kann die Höherversorgung durch Gehaltsverzicht weiter durchgeführt werden.

… ich geschieden werde?
Dann wird der auf die Ehezeit fallende Teil der Höherversorgung in die Versorgungsausgleichsbilanz einbezogen. Sind Sie ausgleichspflichtig und müssen Teile Ihrer Höherversorgung abgeben, findet die sogenannte Realteilung statt. Dabei wird das zu teilende Anrecht nach Kürzung um 3 % Verwaltungskostenpauschale gemäß der Entscheidung des Familiengerichts aufgeteilt. Ihr geschiedener Ehegatte erhält dann hieraus seine eigene Rente. Die vor oder nach der Ehezeit erworbenen Anwartschaften stehen nur Ihnen zu.

Wenn Sie an dieser zusätzlichen Form einer Versorgung teilnehmen wollen, ist der Abschluss einer Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber erforderlich.

Im Folgenden finden Sie die notwendigen Formulare. Sie können diese sofort ausdrucken und ausfüllen. Um die Formulare zu speichern, verwenden Sie bitte die rechte Maustaste.

Gehaltsverzichtsvereinbarung gemäß §3 der Rahmenordnung für die freiwillige Höherversorgung durch Gehaltsverzicht

Gesundheitserklärung

Bitte geben Sie die vollständig ausgefüllten Formulare bei Ihrem Arbeitgeber ab, der diese an uns weiterleitet. Die Abgabe der Gesundheitserklärung ist nur bei den Höherversorgungstarifen 3 und 4 erforderlich – sie können diese selbstverständlich auch direkt an uns schicken.

Um die Formulare zu lesen, benötigen Sie beispielsweise das Programm »Acrobat Reader« von Adobe.

Schnell gefunden – Zeit gespart

Wie wirkt sich die Umwandlung eines Teils Ihres Gehaltes in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf Ihr Nettoeinkommen aus?

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Leistungs­rechner

Wenn Sie an dieser zusätzlichen Form einer Versorgung teilnehmen möchten, finden Sie hier die zugehörigen Formulare.

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