Tarifübersicht
Bei unseren Tarifen im Rahmen der freiwilligen Höherversorgung durch Gehaltsverzicht handelt es sich um ein sogenanntes „Bausteinsystem“.
Das bedeutet, dass Sie sich bei Beginn des Gehaltsverzichts nicht auf eine feste Dauer der Beitragszahlung festlegen müssen, auf deren Basis dann die Ablaufleistung zugesagt wird.
Sie erwerben vielmehr in jedem Jahr, in dem Sie am Gehaltsverzicht teilnehmen, einen Rentenbaustein, der Ihnen fest zugesagt wird.
Allgemeines zu unseren Höherversorgungs-Tarifen:
Bei unseren Tarifen im Rahmen der freiwilligen Höherversorgung durch Gehaltsverzicht handelt es sich um ein sogenanntes „Bausteinsystem“. Das bedeutet, dass Sie sich bei Beginn des Gehaltsverzichts nicht auf eine feste Dauer der Beitragszahlung festlegen müssen, auf deren Basis dann die Ablaufleistung zugesagt wird. Sie erwerben vielmehr in jedem Jahr, in dem Sie am Gehaltsverzicht teilnehmen, einen Rentenbaustein, der Ihnen fest zugesagt wird.
Falls Sie in den kommenden Jahren nicht mehr teilnehmen, bleiben Ihnen die bis dahin erworbenen Bausteine in voller Höhe erhalten, ohne dass Ihnen Kosten für Storno oder Kündigung der Versicherung entstehen. Sie erhalten lediglich keine weiteren Bausteine mehr. Dies gilt auch, falls Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.
Der Vorteil dieses Systems liegt in der Flexibilität, da Sie jedes Jahr neu entscheiden können, ob und mit welchen Beiträgen Sie am Gehaltsverzicht teilnehmen. Ein Nachteil ist jedoch, dass sich Ihr Versorgungsanspruch erst nach und nach aufbaut, daher ist in den ersten Jahren im Invaliditäts- oder Todesfall nur ein relativ geringer Schutz vorhanden. Außerdem haben Sie wie bei allen Formen der betrieblichen Altersversorgung vor Eintritt des Versorgungsfalls keinen Zugriff auf das angesammelte Kapital, lediglich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Abfindung von geringfügigen Versorgungsansprüchen möglich.
Unsere Tarife im Einzelnen:
In der freiwilligen Höherversorgung durch Gehaltsverzicht bieten wir einen Tarif mit Schwerpunkt bei der Altersversorgung und einen mit Schwerpunkt bei der Sicherung für den Fall der Erwerbsminderung an. Diese Tarife können mit und ohne Hinterbliebenenversorgung gewählt werden, so dass sich insgesamt vier Tarife ergeben:
- Tarif 1
- Bei Tarif 1 liegt der Schwerpunkt auf der Altersversorgung, eine Hinterbliebenenversorgung ist mit versichert. Bei Eintritt von Erwerbsminderung vor Vollendung des 57. Lebensjahres wird eine lebenslängliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von einem Drittel des bis dahin erworbenen Anspruchs auf Altersrente gezahlt. Bei Eintritt von Erwerbsminderung nach Vollendung des 57. Lebensjahres enspricht die Erwerbsminderungsrente dem erworbenen Anspruch auf Altersrente. Im Fall Ihres Todes erhalten Ihr überlebender Ehepartner 60 %, Ihre anspruchsberechtigten Waisen 20 % (bei Vollwaisen 30 %) der Rente, die Sie zu diesem Zeitpunkt bezogen haben oder bezogen hätten, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt erwerbsgemindert geworden wären.
- Tarif 2
- Tarif 2 entspricht dem Tarif 1, aber ohne Hinterbliebenenversorgung. Im Falle Ihres Todes werden keine Leistungen fällig, dadurch erhöht sich Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungs- und Altersrente.
- Tarif 3
- Bei Tarif 3 liegt der Schwerpunkt auf der Versorgung im Falle der Erwerbsminderung, eine Hinterbliebenenversorgung ist mit versichert. Bei Eintritt von Erwerbsminderung vor Vollendung des 57. Lebensjahres wird eine lebenslängliche Erwerbsminderungsrente in Höhe des Dreifachen des bis dahin erworbenen Anspruchs auf Altersrente gezahlt. Bei Eintritt von Erwerbsminderung nach Vollendung des 57. Lebensjahres enspricht die Erwerbsminderungsrente dem erworbenen Anspruch auf Altersrente. Im Fall Ihres Todes erhalten Ihr überlebender Ehepartner 60 %, Ihre anspruchsberechtigten Waisen 20 % (bei Vollwaisen 30 %) der Rente, die Sie zu diesem Zeitpunkt bezogen haben oder bezogen hätten, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt erwerbsgemindert geworden wären.
- Tarif 4
- Tarif 4 entspricht dem Tarif 3, aber ohne Hinterbliebenenversorgung. Im Falle Ihres Todes werden keine Leistungen fällig, dadurch erhöht sich Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungs- und Altersrente.