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Freiwillige Höherversorgung

Direktversicherung gemäß § 3 Nr. 63 EStG

Rechtliche Informationen


Informationspflichten nach der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088

Die durch die Baden-Badener Pensionskasse VVaG veröffentlichten Informationen dienen der Erfüllung der Informations- und Offenlegungspflichten und stellen demnach kein „aktives Bewerben“ im Sinne von Art. 8 der Offenlegungsverordnung dar.