Eine Übersicht
Als Maßnahme der betrieblichen Altersversorgung bieten wir einen Leistungskatalog an, der den Versicherten mehrere Vorsorgemöglichkeiten durch Gehaltsverzicht bzw. -umwandlung bietet:
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Höherversorgung
(nachgelagerte Besteuerung / steuerfreie Beiträge) -
Direktversicherung gemäß § 3 Nr. 63 EStG
(nachgelagerte Besteuerung / steuerfreie Beiträge)

Einen kurzen Überblick über die unterschiedliche Behandlung bei Steuern und Abgaben soll Ihnen die nachfolgende Aufstellung geben.
Höherversorgung (nachgelagerte Besteuerung) |
Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG (nachgelagerte Besteuerung) |
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wesentliche Tarifmerkmale | Lebenslange Rentenzahlung, Rente bei Erwerbsminderung, Hinterbliebenenabsicherung möglich | Lebenslange Rentenzahlung, Hinterbliebenenabsicherung möglich – auch für Lebenspartner-, Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit möglich (Versorgungsleistung wird aufrecht erhalten) |
Besteuerung / staatliche Förderung | ||
Anwartschaftsphase | steuerfreie Beiträge in unbegrenzter Höhe | steuerfreie Beiträge bis 8% der BBG* |
Rentenphase | steuerpflichtig | steuerpflichtig |
Kapitalleistung | steuerpflichtig | steuerpflichtig |
Sozialversicherung | ||
Anwartschaftsphase | beitragsfrei bis zu 4% der BBG* | beitragsfrei bis zu 4% der BBG* |
Rentenphase | beitragspflichtig in der Krankenversicherung, auch bei Kapitalzahlung |
beitragspflichtig in der Krankenversicherung, auch bei Kapitalzahlung |
Kapitalwahlrecht | ja | ja (bei Ausübung keine steuerfreie Förderung der Beitragszahlung mehr möglich) |
Beitragsrückgewähr im Todesfall | nein | nein |
* Die BBG siehe unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/.
Die Angebote schließen einander nicht aus. Sie können auch parallel in Anspruch genommen werden.