Eine Übersicht

Als Maßnahme der betrieblichen Altersversorgung bieten wir einen Leistungskatalog an, der den Versicherten mehrere Vorsorgemöglichkeiten durch Gehaltsverzicht bzw. -umwandlung bietet:

  • Höherversorgung
    (nachgelagerte Besteuerung / steuerfreie Beiträge)

  • Direktversicherung gemäß § 3 Nr. 63 EStG
    (nachgelagerte Besteuerung / steuerfreie Beiträge)

Einen kurzen Überblick über die unterschiedliche Behandlung bei Steuern und Abgaben soll Ihnen die nachfolgende Aufstellung geben.

  Höherversorgung
(nachgelagerte Besteuerung)
Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG
(nachgelagerte Besteuerung)
wesentliche Tarifmerkmale Lebenslange Rentenzahlung, Rente bei Erwerbsminderung, Hinterbliebenenabsicherung möglich Lebenslange Rentenzahlung, Hinterbliebenenabsicherung möglich – auch für Lebenspartner-, Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit möglich (Versorgungsleistung wird aufrecht erhalten)
Besteuerung / staatliche Förderung
Anwartschaftsphase steuerfreie Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfreie Beiträge bis 8% der BBG*
Rentenphase steuerpflichtig steuerpflichtig
Kapitalleistung steuerpflichtig steuerpflichtig
Sozialversicherung
Anwartschaftsphase beitragsfrei bis zu 4% der BBG* beitragsfrei bis zu 4% der BBG*
Rentenphase beitragspflichtig in der Krankenversicherung,
auch bei Kapitalzahlung
beitragspflichtig in der Krankenversicherung,
auch bei Kapitalzahlung
Kapitalwahlrecht ja ja (bei Ausübung keine steuerfreie Förderung der Beitragszahlung mehr möglich)
Beitragsrückgewähr im Todesfall nein nein

* Die BBG siehe unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/.

Die Angebote schließen einander nicht aus. Sie können auch parallel in Anspruch genommen werden.